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So können
Sie spenden
Ein Überblick
über die verschiedenen Spendenmöglichkeiten für Privatpersonen,
Firmen, Vereine und Institutionen
Allgemeine
Spenden Sie unterstützen die Stiftung Furka-Bergstrecke mit
einen Geldbetrag. Hier entscheidet die Stiftung, welches Projekt
mit Ihrer Spende unterstützt wird.
Projektspende Sie
spenden für ein konkretes Projekt. Sie finden eine Auswahl unter
Projekte.
Ereignisspende Ein
runder Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder ein anderes
freudiges Ereignis sind immer auch ein guter Anlass, um an ein einmaliges
technisches Kulturgut zu denken, das Unterstützung bedarf.
Trauerspende Bei
einem Trauerfall kann auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebener
auf Kränze und Blumen verzichtet und dafür der Furka-Bergstrecke
gedacht werden.
Erbschaften
und Legate Sie möchten der Stiftung Furka-Bergstrecke eine
Erbschaft oder ein Legat vermachen? Unser Stiftungsrat und Treuhänder
Walter Benz (Tel. +41 56 245 29 03) oder
Dr. Peter Schwaller (Stiftungsratspräsident von 2005 bis 2009, Tel. +41 56 242 15 14) beraten Sie gerne. Weitere
Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt.
Zahlungsmöglichkeiten:
| Spendenkonto Schweiz:
Postfinace PC
60-29 30 80-2 Kontoinhaber: Stiftung Furka-Bergstrecke
CH-3999 Oberwald
Walliser Kantonalbank CH-1950
Sion PC 19-81-6 BC 765 Konto Nr. H 0863.20.77 IBAN: CH90 0076 5000 H086 3207 7 Kontoinhaber: Stiftung Furka-Bergstrecke
CH-3999 Oberwald
Zahlungen aus dem Ausland: Stiftung
Furka-Bergstrecke IBAN: CH90 0076 5000 H086 3207 7
Swift-Code:
BCVSCH2LXXX
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Spendenkonto Deutschland:
Konto
Nr.
1043 9302 Bank:
Volksbank Lauterbach eG BLZ 519 900 00 Kontoinhaber:
VFB Sektion Rhein-Main e.V.
Die
Sektion Rhein-Main stellt die für die Steuerminderung in Deutschland erforderliche
Zuwendungsbestätigung aus und teilt der Stiftung periodisch die eingegangenen
Beträge mit. Für die Verdankung durch die
Stiftung gelten die in Euro umgerechneten Betragsgrenzen.
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Wir freuen uns über jede Spende in
unsere gemeinnützige, steuerbefreite Stiftung. Sie können
Ihre nachgewiesene Spende in der Schweiz in Ihrer Steuererklärung
als Abzug geltend machen.
Die NonproCons
hat ein Merkblatt mit den Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Spenden
herausgegeben. Dieses Merkblatt finden Sie auf der Homepage
von Nonprocons oder können es direkt hier
herunterladen.
Ab CHF 300 /
€ 200 erhalten Sie eine persönliche Urkunde.
Spenden ab CHF 1'000 / € 700 werden in eine Gönnertafel in den Bahnhöfen
Gletsch und Realp aufgenommen. Ab CHF 2'000 / € 1'300 laden
wir Sie zusätzlich zur Einweihung des entsprechenden Objektes ein,
verbunden mit einer Fahrt über die Bergstrecke.
Bei jährliche
wiederkehrenden Spenden von mindestens CHF 2'000 / € 1'300
werden Sie in den Gönnerclub aufgenommen.
09.10.2011
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